Hinterlassenschaft regeln sichert inneren Frieden

Das Testament

Ein Testament benötigen Sie dann, wenn Sie Ihr Erbe anders verteilen möchten, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht. Jede volljährige und voll geschäftsfähige Person ist dazu berechtigt, ein Testament zu verfassen. Das Schriftstück muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug sowie Datums- und Ortsangabe versehen werden. Das sogenannte Berliner Testament setzt Eheleute als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei einem größeren Vermögen kann dies zu unnötigen steuerlichen Belastungen der Erben führen.

Wichtig ist, dass ein gemeinschaftliches Testament, z. B. von Eheleuten, nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich. Alle Betroffenen sollten über die Existenz und den Verbleib des Testaments rechtzeitig unterrichtet werden.

Weitere Informationen

www.bmj.de

www.erblotse.de

Der digitale Nachlass

Um zu vermeiden, dass die Internetaktivitäten eines Verstorbenen nach seinem Tod Zusatzbelastungen für die Hinterbliebenen bedeuten, sollte das digitale Erbe rechtzeitig und sicher geregelt werden.

Wenn Sie hier Hilfe benötigen, vermitteln wir Ihnen gerne einen professionellen Kontakt, der sich kompetent um die digitale Nachlassverwaltung kümmern wird.

Bitte beachten Sie:

Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.