Folgen der Vernetzung

Immer mehr Menschen hinterlassen Spuren im Internet. Daten, die nach dem Tode des Benutzers noch weiter bestehen, nennt man den virtuellen oder digitalen Nachlass. Dazu zählen auch Leistungen, die soziale Netzwerke, E-Mail-Dienste oder Vermittlungsagenturen zur Verfügung stellen. Die Rechte für diese Daten übernehmen die Erben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, alle wichtigen Zugangsdaten und Passwörter so zu hinterlegen, dass es den nächsten Angehörigen im Todesfall möglich ist, unter Vorlage einer Sterbeurkunde Einträge und Konten zu löschen.

Bei im Internet erworbenen Daten müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter genau beachtet werden. Auch die Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und sogenannten „Clouds“, virtuellen Speicherplätzen, sollten Erben über die Betreiberfirmen mittels Sterbeurkunde anfordern und Inhalte ggf. löschen.

Wer den Computer des Verstorbenen gründlich sichten möchte, sich aber den Umgang mit der Technik nicht zutraut, kann spezielle Firmen mit unterschiedlichen Prüf- und Bearbeitungsaufträgen beauftragen.