Die wichtigsten Orientierungspunkte

Ein Testament benötigen Sie dann, wenn Sie Ihr Erbe anders verteilen möchten, als es der Gesetzgeber vorsieht. Jede volljährige und voll geschäftsfähige Person ist dazu berechtigt, ein Testament zu verfassen. Das Schriftstück muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug sowie Datums- und Ortsangabe versehen werden. Das sogenannte Berliner Testament setzt Eheleute als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei einem größeren Vermögen kann dies zu unnötigen steuerlichen Belastungen der Erben führen.

Wichtig ist, dass ein gemeinschaftliches Testament, z. B. von Eheleuten, nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich. Alle Betroffenen sollten über die Existenz und den Verbleib des Testaments rechtzeitig unterrichtet werden.

Weitere Informationen zu beiden Themen können Sie der Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz entnehmen. Diese Broschüre ersetzt jedoch keine Rechtsberatung durch einen Juristen.