Grabarten

Das Wahlgrab (Erd- und Feuerbestattung)

Das Wahlgrab ist das traditionelle Familiengrab in denen mehrere Verstorbener beigesetzt werden können. Es ist frei auswählbar und individuell gestaltbar. Jedoch sind Sie für die spätere Pflege selbst verantwortlich. Das Nutzungsrecht für das Grab wird für einen festen Zeitraum erworben, bei uns sind dies in der Regel 20 bis 25 Jahre. Es ist durchaus möglich das Nutzungsrecht zu verlängern. Eine solche Grabstätte kann auch schon zu Lebzeiten ausgesucht und erworben werden.

Das Reihengrab (Erd- und Feuerbestattung)

Diese Grabstelle kann nicht frei ausgewählt werden. Sie wird von der jeweiligen Friedhofsverwaltung „der Reihe nach“ vergeben. In einem Reihengrab kann jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Ruhezeit darf auch nicht über den bestehenden Vertrag hinaus verlängert werden.

Das Gemeinschaftsgrab (Feuerbestattung)

Auf einem Rasen- und/oder Pflanzfeld wird die Urne beigesetzt. Die Kennzeichnung des Grabes erfolgt durch eine Inschrift, zum Beispiel auf einer Stele. In diesem Grab kann jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Ruhezeit wird auch bei dieser Grabart nicht über den bestehenden Vertrag hinaus verlängert.

Das anonyme Reihengrab (Erd- und Feuerbestattung)

Ein weitläufiges Rasenfeld nimmt die Urne oder den Sarg des Verstorbenen auf. Der Grabplatz wird nicht gekennzeichnet, nur die Friedhofsverwaltung kennt die genaue Stelle. Die Trauerverarbeitung kann erschwert werden, da den Angehörigen ein räumlicher Bezugspunkt fehlt. Daher ist es sinnvoll, mit allen Familienmitgliedern darüber zu sprechen, ob eine anonyme Bestattung von allen akzeptiert werden kann.

Urnennische (Feuerbestattung)

Eine Urnennische, auch Kolumbarium genannt, dient der zumeist oderirdischen Beisetzung von Urnen. Urnennischen gibt es auf Friedhöfen, aber auch in Kirchen. In einer Urnennische finden häufig zwei Urnen Platz, eine Inschrift mit Namen und Todesdatum kann angebracht werden. Die Ruhezeiten liegen in der Regel bei 20 bis 30 Jahren, die Grabpflege entfällt.