Was sieht das Gesetz vor?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die gesetzliche Erbfolge geregelt (§§ 1922 bis 2385). Hier wird erläutert, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Wenn jemand stirbt, ohne ein Testament verfasst zu haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Erbberechtigt sind Erben der ersten Ordnung. Das sind die Kinder, Enkel und Urenkel sowie nicht eheliche Kinder und Adoptivkinder, wenn sie minderjährig adoptiert wurden. Für Ehepartner gelten Sonderregelungen. Unabhängig von einem Testament steht den nächsten Verwandten ein gesetzlicher Pflichtteil zu – es ist also in der Regel nicht möglich, die engsten Verwandten ganz zu enterben.

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