Vorsorge und Absicherung –
selbstbestimmt den eigenen Weg gestalten

Über den eigenen Tod nachzudenken fällt vielen Menschen schwer. Doch wer rechtzeitig vorsorgt, nimmt seinen Angehörigen in einer emotional schwierigen Zeit eine große Bürde ab – und bewahrt sich selbst die Möglichkeit, wichtige Entscheidungen nach den eigenen Wünschen zu treffen. Vorsorge umfasst verschiedene Bereiche: die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten, die Regelung des Nachlasses, organisatorische Fragen rund um die Bestattung sowie persönliche Verfügungen für den Ernstfall.

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und zeigen Ihnen auf, welche Vorsorgemaßnahmen für Ihre individuelle Situation sinnvoll sind. In einem vertraulichen Gespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Planung – diskret, kompetent und ohne Zeitdruck.

Lassen Sie uns gemeinsam planen

Wir beraten Sie umfassend – damit Sie wichtige Entscheidungen in Ruhe treffen können.

Die Bestattungsvorsorge:
Fürsorge für Ihre Lieben

Mit einer Bestattungsvorsorge nehmen Sie Ihren Angehörigen eine schwere Last von den Schultern: Sie ersparen ihnen Unsicherheiten, Entscheidungsdruck und vor allem finanzielle Sorgen in einer ohnehin belastenden Zeit.

In einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie alle Aspekte Ihrer eigenen Beisetzung festlegen – von der Art der Bestattung über die Gestaltung der Trauerfeier bis hin zur Grabpflege. Diese Wünsche werden vertraglich dokumentiert, und Sie können sich auf deren gewissenhafte Umsetzung verlassen. Sollten sich Ihre Vorstellungen im Laufe der Zeit ändern, sind Anpassungen jederzeit möglich.

Mit folgenden Fragen sollten Sie sich befassen:

  • Welche Bestattungsart wünschen Sie sich?
  • Welchen Sarg und welche Urne wünschen Sie?
  • Möchten Sie persönliche Gegenstände (z.B. Schmuck) mitnehmen?
  • Möchten Sie aufgebahrt werden?
  • Haben Sie Wünsche für die Gestaltung der Trauerfeier?
  • Auf welchem Friedhof möchten Sie beigesetzt werden?
  • Möchten Sie in einem Familiengrab beigesetzt werden?
  • Haben Sie Ideen zur Gestaltung von Grabstein und Grab?

Bestattungskosten absichern

Nur durch die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungskosten können Sie sicherstellen, dass Ihre persönlichen Wünsche später auch tatsächlich verwirklicht werden. Dabei stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung:

Treuhandkonto

Mit einem Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG schaffen Sie eine solide finanzielle Grundlage für Ihre Bestattung. Ein entscheidender Vorteil: Die eingezahlten Beträge sind vor dem Zugriff Dritter geschützt – etwa im Falle einer späteren Pflegebedürftigkeit. So bleibt das angesparte Geld zweckgebunden und steht ausschließlich für Ihre Bestattung zur Verfügung.

Sterbegeldversicherung

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung bietet die Sterbegeldversicherung der Nürnberger Versicherung. Hier zahlen Sie regelmäßige Beiträge und sichern damit eine festgelegte Versicherungssumme für Ihre Bestattungskosten. Diese Form der Vorsorge eignet sich besonders, wenn Sie die finanzielle Belastung über einen längeren Zeitraum verteilen möchten.

Unsere Partner:

Die Kosten einer Beisetzung sind individuell und setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen: unsere Leistungen als Bestattungshaus, weitere Dienstleister sowie behördliche und friedhofsbezogene Gebühren. Gerne erstellen wir Ihnen eine transparente Kostenübersicht und beraten Sie zu den passenden Finanzierungsmöglichkeiten.

Persönliche Verfügungen:
Wichtige Entscheidungen für den Ernstfall

Neben der finanziellen und organisatorischen Bestattungsvorsorge gibt es weitere bedeutsame Vorsorgemaßnahmen, die Ihre Selbstbestimmung auch in Situationen bewahren, in denen Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Patientenverfügung 

Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall kann unabhängig vom Lebensalter dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen in einem solchen Ernstfall ergriffen oder unterlassen werden sollen.

Dieses schriftliche Dokument entbindet Ihre Angehörigen und die behandelnden Ärzte und Ärztinnen von der schweren Bürde, stellvertretend für Sie entscheiden zu müssen. Es gibt verbindlich vor, ob und in welchem Umfang lebenserhaltende oder lebensverlängernde Behandlungen durchgeführt werden sollen.

Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin kann Sie umfassend zu den Inhalten und zur rechtssicheren Gestaltung einer Patientenverfügung beraten.

Organspenden

Mit einer Organspende können Sie schwer erkrankten Menschen eine lebensrettende Chance schenken. Mit dem Organspendeausweis stimmen Sie einer Organ- und Gewebespende zu oder sie lehnen die Maßnahmen ab. Dabei können Sie bestimmen, welche Organe für die Spende entnommen werden dürfen. Diese Entscheidung verdient eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Thema – idealerweise auch im Gespräch mit Ihren engsten Angehörigen.

Den Organspendeausweis erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Hausarzt oder Hausärztin, in jeder Apotheke oder als Download im Internet.

Erbschaften regeln:
Für inneren Frieden

Ohne ein rechtsgültiges Testament greift die gesetzliche Erbfolge – und diese entspricht nicht immer Ihren persönlichen Wünschen. Wer seinen Nachlass nicht rechtzeitig regelt, riskiert Unklarheiten, familiäre Auseinandersetzungen und mitunter schmerzhafte Konflikte unter den Hinterbliebenen.

Lassen Sie sich hierzu von einem Notar bzw. einer Notarin beraten – wir vermitteln Ihnen gerne entsprechende Kontakte.

Testament

Ein Testament benötigen Sie immer dann, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und Ihr Vermögen nach eigenen Vorstellungen verteilen möchten. Jede volljährige und geschäftsfähige Person ist berechtigt, ein Testament zu verfassen. Damit Ihr Testament rechtsgültig ist, muss es vom ersten bis zum letzten Wort handschriftlich von Ihnen verfasst sein. Versehen Sie das Dokument mit Ihrem vollständigen Namen, Datum und Ortsangabe. Maschinengeschriebene oder am Computer erstellte Testamente sind unwirksam.

Ehepaare wählen häufig das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich die Partner gegenseitig als Alleinerbende einsetzen. Die Kinder erben erst nach dem Tod beider Elternteile. Beachten Sie jedoch: Bei größerem Vermögen kann diese Regelung zu unnötigen steuerlichen Belastungen führen.

Wichtiger Hinweis:
Ein gemeinschaftliches Testament, etwa von Eheleuten, kann nur gemeinsam geändert werden. Nach dem Tod eines Partners ist eine Änderung nicht mehr möglich. Informieren Sie daher alle Betroffenen rechtzeitig über die Existenz und den Aufbewahrungsort Ihres Testaments.

Weitere Informationen erhalten hier:

www.bmj.de (neuer Tab)
www.erblotse.de (neuer Tab)

Digitaler Nachlass

E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Online-Banking, Streaming-Dienste – unser digitales Leben hinterlässt zahlreiche Spuren. Ohne rechtzeitige Regelung können laufende Abonnements, unklare Zugangsdaten oder persönliche Online-Inhalte zur zusätzlichen Belastung für Ihre Angehörigen werden.

Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer wichtigsten Accounts und Zugangsdaten und legen Sie fest, welche Profile gelöscht oder erhalten bleiben sollen. Gerne vermitteln wir Ihnen professionelle Kontakte für die Verwaltung des digitalen Nachlasses.

Rechtlicher Hinweis:

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei juristischen Fragen zum Testament, zur Erbschaft oder zu anderen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen empfehlen wir die Beratung durch Notare und Notarinnen oder Fachanwalte und -anwältinnen.